Die Kosten für den Hausbesuch werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der aktuell geltenden Version berechnet. Sie euntsprechen den Kosten wie bei einem Besuch in der stationären Praxis.
Bei einem Erstbesuch kommen die Kosten für die Dokumentation
(Patientenaufnahme, DSGVO etc.) zu den Behandlungskosten hinzu
Die Anfahrtskosten sind durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt, sie entsprechen in etwa den Taxikosten in Freiburg.
Die Hausbesuchsgebühr (34,50€, GOT-NR. 40) ist integrativer Bestandteil eines jeden Hausbesuchs. Eine Stellungnahme hierzu finden Sie hier.
Anfahrtskosten: 3,50 € je Doppelkilometer (§ 9 GOT),
- Kurzstrecke bis 3,5 km: mind. 13,00 €
- Region 1 (3,5 km bis 10 km): 13,00 bis 35,00 €
- Region 2 (11 km bis 20 km): 35,00 bis 70,00 €
- Region 3 (21 km bis 25 km): 70,00 bis 87,50 €
Die Abrechnung erfolgt km-genau anhand der gefahrenen Kilometer
Sie haben folgende Möglichkeiten der Bezahlung:
Ich arbeite mit einer Abrechnungsstelle (Moveta) zusammen, sie erhalten von dieser die Rechnung und Zahlen den Rechnungsbetrag auch an diese Abrechnungsstelle